|
Impressumspflicht für Webmaster
Mit der am 14. Dezember 2001 erfolgten Veränderung des Teledienstegesetzes hat der Gesetzgeber die schon vorher vorhandene Impressumspflicht für Online-Inhalte weiter präzisiert und mit Hilfe einer Bußgeldandrohung aus einer schlichten Vorschrift ein durchsetzbares Verbraucherrecht gemacht.
Weitere Informationen: http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
andreas.john@kabel-bb.de
|